E
Efchen
Guest
Moin,
ich blättere gerade durch Law-Blog » Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten , was vom Qualidator empfohlen wird.
Da stehen aber Dinge mit denen ich nicht einverstanden bin, z.B. dass IP-Adressen personenbezogene Daten wären. Da wird behauptet, dass man die IP# einer Person zuordnen kann. Da hat aber jemand nicht richtig recherchiert, oder? Eine IP# ist einem Rechner zugeordnet, aber wer tatsächlich an diesem Rechner saß lässt sich weder nachvollziehen, noch in vielen Fällen beweisen.
Ist also wirklich eine Datenschutzerklärung für jede Website nötig, so wie es dort dargestellt wird?
Und warum müssen die Deutschen Gesetzgeber immer so undeutliche Gesetze in Umlauf bringen...aber darauf brauch ich keine Antwort ;-(
Grüße,
-Efchen
ich blättere gerade durch Law-Blog » Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten , was vom Qualidator empfohlen wird.
Da stehen aber Dinge mit denen ich nicht einverstanden bin, z.B. dass IP-Adressen personenbezogene Daten wären. Da wird behauptet, dass man die IP# einer Person zuordnen kann. Da hat aber jemand nicht richtig recherchiert, oder? Eine IP# ist einem Rechner zugeordnet, aber wer tatsächlich an diesem Rechner saß lässt sich weder nachvollziehen, noch in vielen Fällen beweisen.
Ist also wirklich eine Datenschutzerklärung für jede Website nötig, so wie es dort dargestellt wird?
Und warum müssen die Deutschen Gesetzgeber immer so undeutliche Gesetze in Umlauf bringen...aber darauf brauch ich keine Antwort ;-(
Grüße,
-Efchen