• Jetzt anmelden. Es dauert nur 2 Minuten und ist kostenlos!

Datenschutzerklärung

  • Ersteller Ersteller Efchen
  • Erstellt am Erstellt am
E

Efchen

Guest
Moin,

ich blättere gerade durch Law-Blog » Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten , was vom Qualidator empfohlen wird.

Da stehen aber Dinge mit denen ich nicht einverstanden bin, z.B. dass IP-Adressen personenbezogene Daten wären. Da wird behauptet, dass man die IP# einer Person zuordnen kann. Da hat aber jemand nicht richtig recherchiert, oder? Eine IP# ist einem Rechner zugeordnet, aber wer tatsächlich an diesem Rechner saß lässt sich weder nachvollziehen, noch in vielen Fällen beweisen.

Ist also wirklich eine Datenschutzerklärung für jede Website nötig, so wie es dort dargestellt wird?

Und warum müssen die Deutschen Gesetzgeber immer so undeutliche Gesetze in Umlauf bringen...aber darauf brauch ich keine Antwort ;-(

Grüße,
-Efchen
 
Eine IP kann einem Anschluss zugeordnet werden, dieser kann einer Person zugeordnet werden. Diese Person ist folglich auch für alles Verantwortlich was über die bzw. unter dieser IP passiert. Da ist es unerheblich wer tatsächlich die IP verwendet, könnte auch ein Einbrecher sein ;)
 
Das les ich hier:
In aller Regel „erhebt“ der Betreiber einer Webseite schon in dem Moment personenbezogene Daten seiner Besucher, in dem er seine Seite online stellt. Denn meist werden beim Betrieb einer Internetseite schon serverseitig in den Logfiles eine Reihe von Daten, insbesondere die IP-Adressen (Kennzeichnungen der Rechner, die auf die Seite zugreifen) der Nutzer erfasst. Diese sind personenbezogen, da sie bestimmten Benutzern zugeordnet werden können.
Also dass es immer jemanden gibt, der für den Anschluss zuständig ist, sehe ich ein. Aber für mich sind das keine personenbezogenen Daten, das geht mir irgendwie zu weit...oder verarbeite ich personenbezogene Daten, wenn ich durch die Stadt laufe und die Leute ansehe, die mit entgegen kommen? Muss ich mir jetzt ne Datenschutzerklärung um den Hals hängen?
 
Ok ich hatte nur die Datenschutzerklärung an sich gelesen und da steht ja quasi das Gegenteil drin... Ich seh das auch nicht als personenbezogene Daten. Eine Datenschutzerklärung kann sicher trotzdem nicht schaden.
 
da ich aber nun auf die art und den umfang eines server-logs keinen einfluss nehmen kann, ist das so eine sache.
tatsache ist, dass ein anwalt mal geklagt hatte und die speicherung seiner ip als personen bezogene daten und somit als eingriff in die privatsphäre durchgesetzt hat. seither ist es notwendig jemanden darauf hin zu weisen, dass solche daten erhoben werden.
 
Aber die Daten erhebt ja der Hoster und nicht die Website!?

Warum muss das in Deutschland alles so kompliziert sein? Das ist doch eigentlich alles Blödsinn. Dass man im Impressum einen Verantwortlichen braucht, kann ich ja noch nachvollziehen...aber die IP# als personenbezogene Daten...?

Ich werd in einem Kaufhaus auch nicht darauf hingewiesen, dass die Überwachungskameras personenbezogene Daten von mir aufzeichnen, anhand meines Bildes wird gespeichert, wann ich mich wo befinde, welche Waren ansehe und was ich sonst noch so anstelle, ob ich mich am Ohr kratze oder die Nase putze.

Irgendwann geht Deutschland mit seiner Bürokratie vor die Hunde...
 
Diese Person ist folglich auch für alles Verantwortlich was über die bzw. unter dieser IP passiert. Da ist es unerheblich wer tatsächlich die IP verwendet, könnte auch ein Einbrecher sein ;)
Das ist schlichtweg falsch ;), insbesondere wenn man über die Haftung eines WLAN-Netzes nachdenkt. Allerdings ist sich die Justiz da wohl auch noch nicht ganz sicher. ;)

Eine Datenschutzerklärung ist übrigens nur gültig (zumindest behaupten dies einige Rechtsanwälte), wenn man ihr ausdrücklich zustimmt. Der Benutzer müsste sozusagen vor dem Besuch der Website einen Haken setzen und auf dem Button klicken "Ich stimme den Datenschutzhinweisen zu.". Ansonsten wird es - sagen wir einmal - heikel. Eine Website braucht also sehr wohl nicht unbedingt eine Datenschutzerklärung, oftmals tun dies zwar große Firmen, aber auch nur um sich abzusichern - nach allen Seiten hin. Wenn man eine Benutzeranmeldung auf seiner Website implentiert hat, würde ich allerdings sehr wohl zu einer solchen Erklärung raten.

Grüße

PS: Alle von mir angesprochenen Rechtsthemen und -hinweise erfolgen ohne Haftung. Sie ersetzen nicht den Gang zu einem Rechtsanwalt eures Vertrauens.
 
Zurück
Oben