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Freiberufler

Tronjer

Senior HTML'ler
Frohes Neues und so.

Ich trage mich schon seit längerem mit dem Gedanken einer nebenberuflichen Selbständigkeit als Webentwickler. Zumal ich gelegentlich Anfragen erhalte, die potenziellen Auftraggeber aber nachvollziehbarer Weise auf Rechnungsstellung bestehen. Nun verspüre ich allerdings wenig Lust auf Gewerbesteuer, monatliche Umsatzsteuervorerklärungen und Kosten für einen Steuerberater. Aus dem Grunde habe ich mal in Richtung Freiberufler gegoogelt, und die Aussichten einer Anerkennung der Freiberuflichkeit als Webentwickler scheinen sehr gering zu sein, sofern man keinen Dipl.-Ing. vorweisen kann.

Ich will nicht meinen Job an den Nagel hängen und komplett auf Selbständigkeit umsteigen, sondern mir lediglich einen Zusatzverdienst schaffen. Der damit verbundene administratorische Aufwand soll so gering wie möglich sein, und auf Vorsteuerabzugsberechtigung lege ich keinen Wert.

Deshalb meine Frage, und weil ich denke, dass einige Leute hier auch in dieser Richtung unterwegs sind: Wie macht ihr das?
 
Es gibt die Möglichkeit, als Kleinunternehmer zu agieren. Schau Dir mal an, wie da die Voraussetzungen sind.
 
Ich weiß.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

Mich würden in diesem Zusammenhang aber Praxiserfahrungen von Leuten hier aus dem Forum interessieren. Verhält es sich denn so, dass wenn der Jahresumsatz € 17.500,- nicht überschreitet, man lediglich zum Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss? Der Rahmen würde mir ja erstmal reichen.
 
Du postest selber einen Link, wo die passenden Antworten stehen?! :(
 
Habe mich vor ein paar Monaten ebenfalls nebenberuflich in der Richtung selbständig gemacht. Auch ich nutze die Kleinunternehmerregelung.

Bei der Anmeldung fällt schon einige Bürokratie an, aber wenn das durch ist, wird es weniger. Mir wurde nun zur steuerlichen Erfassung zu einer Einnahmen-Überschussrechnung geraten. Das wäre für Kleinunternehmer eine simple Lösung. Dabei werden im Prinzip einfach nur die Einkünfte den Ausgaben gegenübergestellt. Allerdings bin ich selbst noch nicht lange genug im Geschäft, als dass ich das schonmal gemacht hätte.

Pass aber auf, dass du unter bestimmten Grenzen bleibst. Sonst kann es z.B. passieren, dass deine Krankenkasse dich unter den Tarifen für Selbstständige führt.
 
Ich habe auch diese Regelung in Anspruch genommen. Und es ist wirklich sehr simpel. Du musst am Ende des Jahres einfach zur Einkommenssteuererklärung die EÜR dazu legen. Und natürlich darfst Du nicht über Betrag x kommen, da sonst wie erwähnt Diskussionen mit der Krankenkasse zustande kommen werden und evtl. die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gilt. Aber wenn man eh noch einen Hauptjob hat, sollte ja nicht so viel Zeit für die Nebenbeschäftigung aufgebracht werden können. Ich hatte bisher jedenfalls keine Probleme. Achte auch darauf, deinen Arbeitgeber über die Nebenbeschäftigung zu informieren. Nein sagen kann er nur in den seltensten Fällen. Zu meiner eigenen Sicherheit habe ich auch noch einen Steuerberater, der mit, sofern etwas Unlösbares anfallen sollte, zur Seite steht.
 
Danke für die Antworten. Ich werde dann wohl kommende Woche ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden.

Was mich noch interessieren würde: Habt ihr in euren Vertragsabschlüssen einen Passus bez. Haftungsausschluss (z.B: für Copyright-Angelegenheiten), respektive der Berechtigung, die erstellten Projekte auf der eigenen Webpräsenz als Referenz aufzuführen?
 
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Hallo, hätte auch noch ne Frage bzgl. Software - /Webentwickler und Freelancer:

ich wollte nebenbei auch bisschen was dazu verdienen durch Programmierung diverser Sachen. Habe auch einen Dipl-Ing. (FH) vorzuweisen. Kann ich dann davon ausgehen, dass meine Tätigkeit als Freelancer angesehen wird?

Oder könnte das Finanzamt trotzdem Probleme machen und fordern, dass ich ein Gewerbe anmelde?
Falls es als Freelancer durchgeht, was müsste ich dann beachten? Reicht eine Einkommensüberschussrechnung bei meiner Einkommenssteuer?

Danke schon mal für eure Hilfe!
 
Mit dem Dipl.-Ing. solltest du als Freiberufler durchkommen, samt EÜR und Umsatzsteuerbefreiung. An deiner Stelle würde ich aber trotzdem vorher mit einem Steuerberater sprechen. Ich habe letzte Woche einen aus dem Freundeskreis kontaktiert und fülle gerade den Fragebogen fürs Finanzamt aus. Das war einer meiner guten Vorsätze für 2014. :D
 
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