E
Efchen
Guest
Moin,
da ja hier einige noch nicht volljährig sind, will ich mal folgende Aussage in den Raum stellen, die ich gerade woanders gelesen habe.
Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig, daher muss im Impressum der Erziehungsberechtigte, also die Eltern, stehen.
Ob das richtig ist, kann ich nicht beurteilen, für mein Rechtsverständnis macht es durchaus Sinn.
Aber ich wollte das zumindest mal gesagt haben, weil man sich darüber - glaube ich - nicht wirklich Gedanken macht.
Grüße,
-Efchen
da ja hier einige noch nicht volljährig sind, will ich mal folgende Aussage in den Raum stellen, die ich gerade woanders gelesen habe.
Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig, daher muss im Impressum der Erziehungsberechtigte, also die Eltern, stehen.
Ob das richtig ist, kann ich nicht beurteilen, für mein Rechtsverständnis macht es durchaus Sinn.
Aber ich wollte das zumindest mal gesagt haben, weil man sich darüber - glaube ich - nicht wirklich Gedanken macht.
Grüße,
-Efchen