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Ist dieses Forum erlaubt?

picturesworld

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

wie im titel steht, würde es mich doch mal sehr interessieren, ob mein vorhaben mit diesem Forum erlaubt ist. Vorallem interssiert mich dabei das Logo ebuy, da dieses nah an dem bekannten ebay liegt, und die einzelnen Kategorien die von ebay auch abgekupfert sind.

Über diese seite habe ich auch nichts rausbekommen können, bzw. ich weiß nicht nach was ich da wo suchen soll
confused.gif

DPMA - Startseite

vielleicht weiß ja einer von euch einen rat.

lg
Patrick
 
Also, um das noch mal hervorzuheben:

Du fragst auch, wie du an eine entsprechende Informationen kommen kannst, oder?​

Die Frage selbst wird dir hier nämlich sicherlich niemand "rechtssicher" beantworten können/dürfen. Die Standardantwort ist immer der Vorschlag, mit der Sache an einen qualifizierten Anwalt heranzutreten.
 
so weit ich das aus der schule noch behalten habe, ist es ausschließlich verboten die gleiche schreibweise zu nutzen oder bei so krasser namensähnlichkeit das logo anzuähneln.
gleicher name geht auch dann nicht, wenn die verfremdung asschließlich dirch sonderzeichen oder andere stilmittel erreicht wird.
ein beispiel:
angenommen du heißt Eduard Bayer.
dann wäre die projekt-/firmenbezeichnung E.Bay. ja durchaus denkbar.....wäre aber auch markenrechtlich verboten, da die einzige abweichung von Ebay aus sonderzeichen und variierenden großbuchstaben besteht.
Ebuy hingegen sieht zwar ähnlich aus, ist aber ein völlig anderes wort.....und somit zulässig. jedoch ist die ähnlichkeit groß genug, dass das logo keine ähnlichkeit haben darf.
so viel zum geregelten recht.
ich kann dir aber jetzt schon prophezeien, dass Ebay klage einreichen wird, falls dein portal jemals die grenzen eines forums sprengen sollte....und mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit diese auch gewinnt!

zum abschluss:
wie mermshauser schon sagte, ist das keine rechtssichere auskunft und daher absolut ohne gewähr!
wenn du es genau wissen willst, konsultiere einen rechtsverdreher deines vertrauns.
 
Hallo zusammen,

erst einmal danke für eure Ratschläge und Tips!

Wenn ich jetzt eure Meinungen lese, lese ich daraus,
dass es soweit in ordnung wäre wenn das Logo abgeändert wird und die Namen der Kategorien sich ändern.

Das Logo habe ich vorerst rausgenommen, da das Board ja schon online ist. Die Namen der einzelnen Kategorien
kann man leider nicht anders anders anpassen. Oder soll ich die Kategorie "Autos" in "Blechkästen mit 4 Reigfen"
umbenennen #lach#

lg
 
so weit ich das aus der schule noch behalten habe, ist es ausschließlich verboten die gleiche schreibweise zu nutzen oder bei so krasser namensähnlichkeit das logo anzuähneln.
gleicher name geht auch dann nicht, wenn die verfremdung asschließlich dirch sonderzeichen oder andere stilmittel erreicht wird.
ein beispiel:
angenommen du heißt Eduard Bayer.
dann wäre die projekt-/firmenbezeichnung E.Bay. ja durchaus denkbar.....wäre aber auch markenrechtlich verboten, da die einzige abweichung von Ebay aus sonderzeichen und variierenden großbuchstaben besteht.
Ebuy hingegen sieht zwar ähnlich aus, ist aber ein völlig anderes wort.....und somit zulässig. jedoch ist die ähnlichkeit groß genug, dass das logo keine ähnlichkeit haben darf.
so viel zum geregelten recht.
ich kann dir aber jetzt schon prophezeien, dass Ebay klage einreichen wird, falls dein portal jemals die grenzen eines forums sprengen sollte....und mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit diese auch gewinnt!

zum abschluss:
wie mermshauser schon sagte, ist das keine rechtssichere auskunft und daher absolut ohne gewähr!
wenn du es genau wissen willst, konsultiere einen rechtsverdreher deines vertrauns.

Ich bitte dich! Als würde das nur davon abhängen. Ich bin sicher, es gibt weit mehr Kriterien, die ein Verbot, bzw. eine Erlaubnis als Folge hätten.
 
Ich bitte dich! Als würde das nur davon abhängen. Ich bin sicher, es gibt weit mehr Kriterien, die ein Verbot, bzw. eine Erlaubnis als Folge hätten.
Oh, Kriterien gibt es nicht mehr all zu viel mehr.
Deswegen wird in solchen Fällen ja auch so oft geklagt.
Du kannst eine Namensähnlichkeit nicht prinzipiell verbieten.
Meist ist das dann Auslegungssache der zuständigen Richter, ob die Namensähnlichkeit und die Thematische Verwandtschaft groß genug sind um eine (mögliche) Schädigung von Kläger und/oder Zielgruppe ersichtlich oder wahrscheinlich zu machen.
Und im vorliegenden Fall würde Ebay zweifellos gewinnen.
 
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