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Rechtsfrage: Domainame

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Efchen

Guest
Moin,

ich weiß, dass das kein Rechtsforum ist und weiß auch, dass ich in einem Forum keine kostenlose Rechtsberatung bekommen kann, aber sehr wohl Meinungen und Erfahrungen. Und um die bitte ich Euch:

Stellt euch eine Fahrschule vor. Sagen wir der Inhaber heiße Hansi. Er betreibt eine Website mit der Domain hansis-fahrschule.de.

Jetzt eröffnet er neue Zweigstellen im Namen einer Fahrschule, er hat dann nur eine Fahrschullizenz. Dazu verlegt er seine Website auf die Domain hansis-fahrschulen.de (also Plural).

Ist es richtig, dass diese zweite Domain wettbewerbswidrig ist, weil es sich nur um eine einzige Fahrschule handelt und nicht um mehrere, wie der Name vermittelt?

Klar ist, dass es wettbewerbswidrig ist, fahrschulen-berlin.de für eine Fahrschule zu unterhalten, wenn dort nicht alle Fahrschulen vertreten sind oder sein können.

Aber ist der Domainname im Plural tatsächlich wettbewerbswidrig?

Freue mich über Eure Antworten.

Gruß,
-Efchen
 
Ich bin kein Jurist und die "richtige" Antwort kann möglicherweise auch erst in einem Prozessfahren geklärt werden.

Aber rein gefühlsmäßig würde ich das nicht als wettbewerbswidrig halten.
Man kann es doch so deuten, dass er mit dem Plural auf seine Zweigstellen aufmerksam machen will, die man sich dann je nach Ort auswählen kann.
Durch den Namenszusatz "hansis" wird ein eindeutiger Bezug zum Fahrschulinhaber hergestellt. Und dass er bei mehreren Zweigstellen nur eine Lizenz braucht ist ja sicher auch geregelt und normal.

Das ist doch das gleiche wie wenn ein Bäcker mehrere Filialen hat und die Domain "muellers-baeckereien" benutzt.

Aber wie gesagt: auf hoher See und vor Gericht ist niemand sicher.
Vielleicht wedest du dich doch besser an ein Rechtsforum.
 
....
Aber ist der Domainname im Plural tatsächlich wettbewerbswidrig?
Ich glaube ich kenne die Seite um die es geht (Nur die mit der Plural-Domain).
Der Eigentümer ist doch Hansis Fahrschulen Geselschaftsform.
Wenn der Geselschafftsname nicht wettbewerbswidrig ist, warum sollte es die Domain dann sein.

Wenn die Partner sich einig sind, würde ich die Domain vermutlich verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
das problem sehe ich unter umständen dann, wenn sich die nicht mehr einig sind.

ein plural, der eindeutig ist, kann eigentlich nicht rechtswidrig sein. alle ansi's könnten sonst auch klagen, weil man das ja auch so interpretieren könnte.;ugl
 
Ich glaube ich kenne die Seite um die es geht (Nur die mit der Plural-Domain).
Soso,was Du alles weißt :-)
Die gibts auch im Singular.

Wenn der Geselschafftsname nicht wettbewerbswidrig ist, warum sollte es die Domain dann sein.
Das finde ich, ist ein gutes Argument. Ich muss mich mal erkundigen, wie das bei GbR mit dem Firmenname ist. Wenn das auch nur ein Fantasiename ist, wie bei einem schlichten Gewerbe, wo deswegen ja der Inhaber mit vollem Namen dabei stehen muss, dann könnte es ja durchaus sein, dass auch der verwendete Firmanname schon wettbewerbswidrig ist.

Ich höre mir aber auch gern noch andere Meinungen an.

Danke einstweilen an alle,
-Efchen
 
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