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Urheberrechte ?

Niklas

Neues Mitglied
Hallo,

Hab mal ein paar Fragen zu Urheberrechte !

1.Darf man einen Urheberrechtlich geschützten Namen auf seiner Webseite erwähnen ?
2.Was passiert wen man es nicht darf und trozdem macht?Wie hoch sind die Geldstrafen?
3.Woher weiß man welcher Name geschützt ist und welcher nicht?Gibts ja das Recht "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

FG Niklas
 
eines vorweg, da wir keine anwälte sind, darfst du dich nicht auf die hier gegebenen vorschläge berufen, ich kann dir allerdings sagen, wie wir es damals in wirtschaftrecht gelernt haben.


1. darf man, solange man deutlich kennzeichnet, dass es sich um einen von urheberrecht geschützten begriff handelt und es der markeneigner (urheber) ausdrücklich gestattet.

2. da ich davon ausgehe, dass du wirklich 13 bist, werden erstmal deine eltern haftbar gemacht. wie hoch die geldstrafe ist, wird anhand der popularität des markennamens und des anwaltsaufwandes berechnet. das kann von "einfachen" 500€ bis hin zu existentzruinierenden beiträgen gehen.

3. unwissenheit schützt nicht, sie mildert ggf. nur (sehr) geringfügig. wenn du wissen willst, welcher name geschützt ist, sieh' dir die seite vom deutschen patent- und markenamt an.

Nils aka XraYSoLo
 
Danke für deine Antwort habe dazu aber noch ein paar Fragen

Also ich muss erwähnen das der Name urheberrechtlich geschützt ist und ich muss den Fragen dem das Patent gehört ?

Ich weiß das meine Eltern zahlen würden und ich weiß auch das ich nie wieder Internet zugang bekomme wen ich mit ner Geldstrafe von n paar 1000 nach Hause komme ^^

Darf ich jetzt bei jedem Wort kucken ob es dazu ein Patent gibt ? Und auf meiner Webseite Stelle ich ja Browsergames vor die warscheinlich auch den namen Partetiert haben mach ich mich jetzt Strafbar ?

Ich finde das ganze ein bisschen albern ich könnt mir jetzt doch ein Paten auf den Namen Auto besorgen und von jeder Webseite Geld verlangen die das einfach so auf ihrer Seite erwähnen.

Und der Satz in deiner Signatur woher weißt du das keiner ein Paten dadraf hatt ?

FG Niklas
 
erwähnt werden muss das auf jeden fall (gibt ja nicht umsonst urheberrechtshinweise). ob du denjenigen zu fragen hast, geht meistens aus dem kontext hervor. wenn dus aber nicht weißt, würde ich an deiner stelle den betreiber/urheber direkt anschreiben.

geistiges eigentum wie internetpräsentationen sind schwellenwerte. klar, dass jeder "ogame" kennt, nur explizit fragen, ob das verlinkt werden darf, muss man da nicht, weil es ja als werbung dem betreiber nur zugute kommt.

patente auf allgemein gebräuchliche und alltägliche begriffe werden sowieso nicht ausgestellt (und du musst noch fünf jahre warten, da patente nicht namensübertragbar, sprich auf deine eltern anmeldbar, sind).

"großherzogtum baden" ist ein allgemeingebräuchlicher begriff mit gewohnheitsrecht (seit 1803), den du als privat- oder geschäftsmann gar nicht an dich nehmen kannst, da eine frühzeitige patentierung einfach verschlafen wurde. es ist ein begriff, der ohnehin nicht patentierbar wäre, da es einen landstrich beschreibt, der so oft erwähnt werden könnte, dass man sich an lizenzgebühren dumm und dämlich zahlen würde (anwenderschutz). somit dürfen keine monopole auf eigennamen entstehen.
wenn friedrich wilhelm sein zitat hätte patentieren lassen, wäre das inzwischen sowieso ausgelaufen, da marken immer wieder neu angemeldet werden müssen.
coca cola z. b. muss sich alle zehn jahre seinen namen neu schützen lassen.

Nils aka XraYSoLo
 
ok,super aber eine Frage hätte ich noch.

Wen man Prositiv über den geschützten namen Redet darf man das dann ?

Ich nenn mal ein Beispielt z.b auf vielen Seiten wir über WoW erzählt das es ab 18 gemacht werden soll und das man garnicht damit anfangen soll das ist doch verdammt Schlechte Werbung und wir offt der Name WoW erwähnt und dadrauf hatt Bizzard (Firma von WOW) doch bestimmt ein Patent und könnte die aufs teuerste Verklagen (Geschäftsschädgigung u.s.w)Zählt das unter Eigene Meinung?

FG Niklas
 
du musst erst mal unterscheiden, ob das, was du da schreibst, gewerblich genutzt wird oder nicht.
weiters geht es darum, ob du negatives schreibst (also rufmord betreibst oder schaden durch deine aussage entsteht) oder positiv, was ja eigentlich im sinne der namensinhabers ist.
drittens ob du entgeldliche ratschläge gibst (also schadensersatz entsteht) oder privat eine meinung vertrittst.

das internet ist zwar kein rechtsfreier raum, aber es gibt sowas wie meinungsfreiheit. wenn ich also behaupte, das microsoft nur schrott abliefert und dabei meine eigene meinung vertrete, kann mich dafür niemand belangen, solange ich damit keinen schaden anrichte. wenn ich es beweisen könnte sähe die sache schon wieder anders aus.

mein fazit:
sag was du willst, begründe deine meinung und bleibe auf dem teppich, werde also nicht grob fahrlässig.
solange du dir deine meinung nicht bezahlen lässt, kann dir so gut wie nichts passieren, ausser dass dich jemand als "spinner" abtut.


urheberrecht bezieht sich immer auf eigentum. solange du am eigentum anderer nichts verdienst oder etwas als dein eigentum ausgibst, dass jemand anderem gehört, kannst du eigentlich sagen, was du willst (also auch negatives).
 
Also wen ich nichts schlechtes Schreibe und nichts dadran verdiene darf ich das ? Oder meint ihr das so das da eigentlich keiner was Gegenhaben kann aber er dich trotzdem verklagen kann ? Was ist wen ich Werbung auf die Seite mache dan verdine ich damit doch was also ist das dan ilegal ?

FG Niklas
 
Wenn du Werbung machst, leistest du schlicht einen Dienst für den du bezahlt wirst.
Außerdem hast du dich dann ja mit dem Eigentümer abgesprochen.

Außerdem hat niemand was gegen Werbung, solange sie positiv ist.

MfG^
 
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