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TMG - Einzelnorm§ 5 Allgemeine Informationspflichten schrieb:(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Es gibt tatsächlich einen Passus seit der Einführung des TMG, der rein private/familiäre Websites von der Impressumspflicht ausnimmt, aber in dem von Dir zitierten teil steht darüber nichts drin. Nach dem von Dir zitierten Text müsste jeder ein Impressum haben, weil da steht, dass jede geschäftsmäßige Website ein Impressum braucht - also alle. Denn ein geschäftsmäßiger Teledienst ist eine Website, die ständig verfügbar im WWW nutzbar ist, also jede mit der Ausnahme von Testseiten.Ein Impressum ist afaik nur notwendig, wenn man in irgendeiner Weise mit der Seite Geld macht:
Und eine Berechtigung fürs Internet braucht man nicht.
Aber vielleicht hat Dein ISP mit Dir einen Vertrag geschlossen, in dem steht, dass Du keine Traffic-intensiven Dienste über Deine Leitung anbieten darfst. Vertrag lesen!
@pabatribick: Anmelden musst du soweit ich weiss nichts, du musst aber fuer den Traffic aufkommen. Bedenke jedoch, dass du dafuer haftest, falls jemand die Kontrolle ueber deinen Server uebernimmt und darueber illegale Inhalte verbreitet!
Denn ein geschäftsmäßiger Teledienst ist eine Website, die ständig verfügbar im WWW nutzbar ist, also jede mit der Ausnahme von Testseiten.