Loon3y
Neues Mitglied
So habe mal eine Frage.
Habe vor 2 Jahren eine Ausbildung zum industriekaufmann angefangen. Ich habe allerdings auch 2 Monate eher angefangen und um 6 Monate verkürzt. Sprich meine Ausbildung würde normal 28.02.2009 enden. Allerdings endet laut Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb das diese - aufgrund der Verkürzung - schon am 31.12.2008 endet.
Meine Abschlussprüfung ist 25./26. November. Meine mündliche Prüfung ist 2te oder 3te Januarwoche, je nach Einteilung.
So, wie schaut es nun mit dem Rechtlichen aus? Bin ich ab 01.01.2009 nichtmehr beim Betrieb beschäftigt? Oder ist der Betrieb noch verpflichtet mich solange zu beschäftigen bis bestehen der mündlichen Prüfung (2te/3te Januarwoche 2009) oder sogar Zeugnisvergabe (28.02.2009)?
Wie schaut es am Ende mit der Übernahme aus? Wie sind dort die Kündigungsfristen von einen begrenzten Arbeitsverhältnis?
Vielen Dank schoneinmal.
Grüße
Loon3y
Habe vor 2 Jahren eine Ausbildung zum industriekaufmann angefangen. Ich habe allerdings auch 2 Monate eher angefangen und um 6 Monate verkürzt. Sprich meine Ausbildung würde normal 28.02.2009 enden. Allerdings endet laut Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb das diese - aufgrund der Verkürzung - schon am 31.12.2008 endet.
Meine Abschlussprüfung ist 25./26. November. Meine mündliche Prüfung ist 2te oder 3te Januarwoche, je nach Einteilung.
So, wie schaut es nun mit dem Rechtlichen aus? Bin ich ab 01.01.2009 nichtmehr beim Betrieb beschäftigt? Oder ist der Betrieb noch verpflichtet mich solange zu beschäftigen bis bestehen der mündlichen Prüfung (2te/3te Januarwoche 2009) oder sogar Zeugnisvergabe (28.02.2009)?
Wie schaut es am Ende mit der Übernahme aus? Wie sind dort die Kündigungsfristen von einen begrenzten Arbeitsverhältnis?
Vielen Dank schoneinmal.
Grüße
Loon3y