Könntet ihr da einmal rüberschauen und vllt findet ihr den fehler
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<title><"Die AGB"></title>
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<font color="#FF0000">
<p align="center">
<h1 align="Center">DIE AGB </h1>
<hr align="center" width ="50%" size="5" font color="#FF0000">
</font>
<font face="Helvetica">
<br> <b><a name="fritz"> Inhalt: <a/></b> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/1.html"> §1 Begriffsbestimmung</a> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/3.html"> § 3 Überraschende Klauseln</a> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/4.html"> § 4 Vorrang von Individualabreden</a> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/5.html"> § 5 Unklarheitsregel</a> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/7.html"> § 7 Umgehungsverbot</a> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/8.html"> § 8 Schranken der Inhaltskontrolle </a> </br>
<br> <img src="bilder/Paragraph.jpg" align="left" hspace="30" vspace="10" alt="Paragraphenbild">
<b> § 1 [Begriffsbestimmung] </b> (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. </p>
<br> <b> § 3 [Überraschende Klauseln] </b> Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. </br>
<br> <b> § 4 [Vorrang von Individualabreden] </b> Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. </br>
<br> <b> § 5 [Unklarheitsregel] </b> Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders. </br>
<br> <b> § 7 [Umgehungsverbot] </b> Dieses Gesetz findet auch Anwendung, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. </br>
<br> <b> § 8 [Schranken der Inhaltskontrolle] </b> Die §§ 9 bis 11 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. </br>
</p>
<hr>
Informationen aufbereitet in einem Lehrgang an der <a href="http://bs-citysued.de/">H9 (Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Wendenstrasse)</a> in Hamburg. <br>
<a href="#fritz"> Zurück zum Anfang</a>
</body>
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<title><"Die AGB"></title>
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<h1 align="Center">DIE AGB </h1>
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</font>
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<br> <b><a name="fritz"> Inhalt: <a/></b> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/1.html"> §1 Begriffsbestimmung</a> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/3.html"> § 3 Überraschende Klauseln</a> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/4.html"> § 4 Vorrang von Individualabreden</a> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/5.html"> § 5 Unklarheitsregel</a> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/7.html"> § 7 Umgehungsverbot</a> </br>
<a href="http://dejure.org/gesetze/AGBG/8.html"> § 8 Schranken der Inhaltskontrolle </a> </br>
<br> <img src="bilder/Paragraph.jpg" align="left" hspace="30" vspace="10" alt="Paragraphenbild">
<b> § 1 [Begriffsbestimmung] </b> (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. </p>
<br> <b> § 3 [Überraschende Klauseln] </b> Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. </br>
<br> <b> § 4 [Vorrang von Individualabreden] </b> Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. </br>
<br> <b> § 5 [Unklarheitsregel] </b> Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders. </br>
<br> <b> § 7 [Umgehungsverbot] </b> Dieses Gesetz findet auch Anwendung, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. </br>
<br> <b> § 8 [Schranken der Inhaltskontrolle] </b> Die §§ 9 bis 11 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. </br>
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Informationen aufbereitet in einem Lehrgang an der <a href="http://bs-citysued.de/">H9 (Handelsschule mit Wirtschaftsgymnasium Wendenstrasse)</a> in Hamburg. <br>
<a href="#fritz"> Zurück zum Anfang</a>
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