Hallo
basti1012: Wie kommst du auf Ebay? Davon hat halloICKEbins nichts geschrieben.
Dann muss halloICKEbins die Ebay-Regeln beachten um nicht gesperrt zu werden. Zum Beispiel darf das eigene CSS nichts (nichts meint überhaupt nichts, nicht mal ein bißchen) am Inhalt oder Aussehen der Informationen von Ebay ändern.
Ich bin mir auch nicht sicher ob iFrames bei Ebay erlaubt sind, da dadurch der Inhalt von Angeboten, für Dritte und Bieter nicht nachvollziehbar, nachträglich geändert werden kann. Das Verbot Angebote oder Teile davon nachträglich zu ändern dient dem Käuferschutz und ist grundsätzlich verboten, unabhängig von der dafür verwendeten Technik.
Oder würdet ihr es ok finden, zum Beispiel auf ein schönes Auto zu bieten, dessen Bilder dann kurz vor Schluß oder sogar nach Ende der Auktion durch eine Rostbeule ausgetauscht wurden, die dann auch geliefert wird?
Siehe zum Beispiel
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-javascript.html#what
und
https://verkaeuferportal.ebay.de/aktive-inhalte-ersetzen
Und wenn Ebay Nutzer sperrt dann radikal und ohne Diskussions- oder Erklärungsmöglichkeit.
Falls halloICKEbins ein gewerblicher Anbieter sein sollte gilt zudem: Weiterhin legt Ebay großen Wert auf Responsive Design bei gewerblichen Anbietern und wertet bereits seit Anfang 2017 bei den Übersichten Angebote ab, die das nicht erfüllen. Dafür gibt es zum Beispiel auch ein Testtool.
Siehe zum Beispiel
https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2016-fruehling/mobile-darstellung-angebote
Eventuell oben links auf "Gewerblich" klicken.
Gruss
MrMurphy
basti1012: Wie kommst du auf Ebay? Davon hat halloICKEbins nichts geschrieben.
Dann muss halloICKEbins die Ebay-Regeln beachten um nicht gesperrt zu werden. Zum Beispiel darf das eigene CSS nichts (nichts meint überhaupt nichts, nicht mal ein bißchen) am Inhalt oder Aussehen der Informationen von Ebay ändern.
Ich bin mir auch nicht sicher ob iFrames bei Ebay erlaubt sind, da dadurch der Inhalt von Angeboten, für Dritte und Bieter nicht nachvollziehbar, nachträglich geändert werden kann. Das Verbot Angebote oder Teile davon nachträglich zu ändern dient dem Käuferschutz und ist grundsätzlich verboten, unabhängig von der dafür verwendeten Technik.
Oder würdet ihr es ok finden, zum Beispiel auf ein schönes Auto zu bieten, dessen Bilder dann kurz vor Schluß oder sogar nach Ende der Auktion durch eine Rostbeule ausgetauscht wurden, die dann auch geliefert wird?
Siehe zum Beispiel
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-javascript.html#what
und
https://verkaeuferportal.ebay.de/aktive-inhalte-ersetzen
Und wenn Ebay Nutzer sperrt dann radikal und ohne Diskussions- oder Erklärungsmöglichkeit.
Falls halloICKEbins ein gewerblicher Anbieter sein sollte gilt zudem: Weiterhin legt Ebay großen Wert auf Responsive Design bei gewerblichen Anbietern und wertet bereits seit Anfang 2017 bei den Übersichten Angebote ab, die das nicht erfüllen. Dafür gibt es zum Beispiel auch ein Testtool.
Siehe zum Beispiel
https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2016-fruehling/mobile-darstellung-angebote
Eventuell oben links auf "Gewerblich" klicken.
Gruss
MrMurphy
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