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Lizenzen für mein Vorhaben?

TheScenatic

Neues Mitglied
Hallo liebe Community,

ich habe vor, eine Website zu eröffnen, auf der ich mit Freunden unsere Programme anbieten möchte.
Diese Programme wurden selbstverständlich von uns geschrieben. ;)

Nun wollte ich gerne einige Programme als Freeware anbieten, aber auch eine Art "Kundensystem" einrichten.
Darunter verstehe ich, dass Kunden, die Programme benötigen, Kontakt mit uns aufnehmen und wir ihnen die gewünschten Programme programmieren.
Letzteres sollte auf bezahlter Ebene stattfinden.

Wie würde das ganze ablaufen?
Ich bin erst 14; ist das für mich möglich?
Brauche ich irgendeine Lizenz oder ein angemeldetes Gewerbe?

Mit freundlichen Grüßen
TheScenatic - Ilias
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar muss du gewerbliche Tätigkeiten auch entsprechend anmeleden.:)

Zu deinem Alter:
Du bist 14 und somit nach dem BGB beschränkt geschäftsfähig. Aber ich glaube es ist im Rahmen der Zustimmung deiner Eltern (bzw. gesetzliche Vertreter) möglich ein Gewerbe (denke bei dir Richtung Kleingewerbe > zahlst du auch nicht all zu viele Steuern :P) anzumelden.

Vorschriften findest du in der GewO (Gewerbeordnung).

Wenn du Fragen zu einzelnen Rechtsnormen hast, kannst du mich gerne fragen. Das Beamtendeutsch ist manchmal unverständlich. ;)

Ferner würde ich dir ans Herz legen, zu googeln bzw. einfach mal in deiner örtlichen zuständigen Ordnungsbehörde nachzufragen. :P
 
wenn es nicht über den freibetrag (7.200/jahr) 'rausgeht, muss nichts angemeldet, bzw. versteuert werden. allerdings darfst du dann auch keine umsatzsteuer verlangen.

Nils aka XraYSoLo
 
Also ich bin so beraten worden, dass ich alles anmelden muss (was ich kürzlich auch gemacht habe) allerdings keine Steuern unter dem besagten Betrag von 7,2k€ abgeben muss.
Ich kann in dem Falle aber nur empfehlen einfach mal das Finanzamt anzurufen. Man sollte sich aber auf Bearbeitugnszeiten von 5 Moanten einrichten... Bei mir hat es von Januar bis Juni gedauert.

Gruß Corvulus
 
Klar muss du gewerbliche Tätigkeiten auch entsprechend anmeleden.:)

Zu deinem Alter:
Du bist 14 und somit nach dem BGB beschränkt geschäftsfähig. Aber ich glaube es ist im Rahmen der Zustimmung deiner Eltern (bzw. gesetzliche Vertreter) möglich ein Gewerbe (denke bei dir Richtung Kleingewerbe > zahlst du auch nicht all zu viele Steuern :P) anzumelden.

Vorschriften findest du in der GewO (Gewerbeordnung).

Wenn du Fragen zu einzelnen Rechtsnormen hast, kannst du mich gerne fragen. Das Beamtendeutsch ist manchmal unverständlich. ;)

Ferner würde ich dir ans Herz legen, zu googeln bzw. einfach mal in deiner örtlichen zuständigen Ordnungsbehörde nachzufragen. :P

Nur teilweise richtig.

Er ist beschränkt geschäftsfähig und kann sich mit Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftsgerichtes gemäß §112 BGB als unbeschränkt geschäftsfähig für alle Angelegenheiten betreffend des Gewerbes erklären lassen. Es ist auch möglich, dies nur mit Zustimmung der Eltern zu tun, wodurch aber alles die Zustimmung der Eltern bedarf und diese bei Verträgen immer mit unterschreiben müssen.

Das Kleingewerbe hat rein gar nichts mit weniger Steuern zu tun. Ein Kleingewerbetreibender darf keine Umsatzsteuer ausweisen und diese auch nicht absetzen. Steuern spart man dadurch nicht, sonder ganz im Gegenteil, manchmal ist es auch mit Nachteilen behaftet.

wenn es nicht über den freibetrag (7.200/jahr) 'rausgeht, muss nichts angemeldet, bzw. versteuert werden. allerdings darfst du dann auch keine umsatzsteuer verlangen.

Nils aka XraYSoLo

Wieder nur teilweise richtig.

Es gibt gar keinen Freibetrag. Eine gewerbliche Tätigkeit ist jede, mit der man beabsichtigt Geld zu verdienen, demzufolge ist hier ein Gewerbe anzumelden!

Die Umsatzsteuer darf man nicht ausweisen/verlangen/absetzen, wenn man von der Kleinunternehmerregelung gebraucht gemacht hat (dies gibt man im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Finanzamtes an).

Also ich bin so beraten worden, dass ich alles anmelden muss (was ich kürzlich auch gemacht habe) allerdings keine Steuern unter dem besagten Betrag von 7,2k€ abgeben muss.
Ich kann in dem Falle aber nur empfehlen einfach mal das Finanzamt anzurufen. Man sollte sich aber auf Bearbeitugnszeiten von 5 Moanten einrichten... Bei mir hat es von Januar bis Juni gedauert.

Gruß Corvulus

Du musst trotzdem Steuern zahlen. Ich hoffe doch sehr, dass Du eine Einkommensteuererklärung machst?

Ab einem Gewinn (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn) von 24.500 Euro kommt zusätzlich die Gewerbesteuer hinzu.

Solche Bearbeitungszeiten sind aber nicht normal, außer beim Finanzamt ;-)

Danke für eure Antworten. ;)

Ich werde mich bald bei den angegebenen Quellen infomieren. ;)

Erster Ansprechpartner sollte hier das Gewerbeamt bzw. das Ordnungsamt für Gewerbeangelegenheiten sein. Wenn Du steuerliche Fragen hast dann hilft Dir das Finanzamt und bei sonstigen (z.B. richtige Gestaltung einer Rechnung) Fragen die IHK.

Gerne kannst Du mich auch was Fragen :)

Ja und viel Erfolg mit deiner Tätigkeit ;)

Von mir natürlich auch ;-)


So, das war es mit meinem kleinen Korrekturkurs.... :mrgreen:
 
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