Körnerbrötchen
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Das ist schmarrn... Eine Website, die wirklich nur private Dinge darstellt, keine Werbung beinhaltet, die vom Webmaster eingestellt wurde, braucht kein Impressum.
Kleines Zitat:
Hast du einmal den Gesetzestext gelesen? Oder zumindest die wichtigsten Teile daraus?
Kleines Zitat:
http://www.internetrecht.justlaw.de/Anbieterkennzeichnungspflicht-Impressum.htm schrieb:I. Kennzeichnungspflichtige Internetseiten Die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht gemäß § 5 Abs. 1 TMG für Diensteanbieter (1), die geschäftsmäßige (2), in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bereit halten.
(1) Diensteanbieter ist nach § 2 Nr. 1 TMG (früher § 3 Nr. 1 TDG) jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt.
(2) Telemedien werden geschäftsmäßig angeboten, wenn die Telemedien aufgrund einer nachhaltigen, nicht nur gelegentlichen Tätigkeit erfolgen. Eine Gewinnerzielung ist nicht erforderlich. Nur bei rein privaten Gelegenheitsgeschäften ist ein geschäftsmäßiges Handeln nicht gegeben (vgl. Jan Weber, JurPC Web-Dokument 76/2002).
(3) Resümierend kann konstatiert werden, dass der Anwendungsbereich, auf welche sich die Anbieterkennzeichnungspflicht von Internetseiten bezieht, sehr weitreichend ist. Um nicht Gefahr zu laufen, gegen die im TMG verankerte Anbieterkennzeichnungspflichten zu verstoßen, sollten diese immer rein vorsorglich eingehalten werden.
Hast du einmal den Gesetzestext gelesen? Oder zumindest die wichtigsten Teile daraus?