Eine Rechnung dient ja gerade der Erfassung von Geldwechseln u.a. beim Staat. Zudem hat in einer Rechnung eine Steuernummer zu stehen, welche man nur mit einem Gewerbe bekommt.
Wenn man für den Auftrag weniger als 150 Euro bekommt, muss man keine Steuernummer angeben. Aber diese Aufträge dürfen dann meines Wissens nach auch nur auf Gelegenheitsbasis und nicht auf Tätigkeitsbasis erledigt werden. Du hast damit also durchaus recht, körnerbrötchen, aber sobald man wöchentlich eine Arbeit verrichtet, kommt man damit denke ich nicht mehr durch.
Bei solchen Themen verweise ich eigentlich ungerne auf Wikipedia, aber diese Tabelle ist wirklich gut in dem Bezug: Rechnung.
Wenn man für den Auftrag weniger als 150 Euro bekommt, muss man keine Steuernummer angeben. Aber diese Aufträge dürfen dann meines Wissens nach auch nur auf Gelegenheitsbasis und nicht auf Tätigkeitsbasis erledigt werden. Du hast damit also durchaus recht, körnerbrötchen, aber sobald man wöchentlich eine Arbeit verrichtet, kommt man damit denke ich nicht mehr durch.
Bei solchen Themen verweise ich eigentlich ungerne auf Wikipedia, aber diese Tabelle ist wirklich gut in dem Bezug: Rechnung.